Jagdverbot abgelehnt: So hat der Kanton Uri abgestimmt
Kanton Uri:
Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!»
Die Resultate:
Kantonale Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen»
Ausgezählt: 19/19 | Stand: 09:42 Uhr
47,1% Ja
52,9% Nein
Kantonale Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen»
Ausgezählt: 19/19 | Stand: Schlussresultat
47,1% Ja
52,9% Nein

Gemeinde
Die Urner Stimmbevölkerung hat sich gegen ein Jagdverbot für Schneehühner und Schneehasen ausgesprochen. Abgelehnt wurde ferner auch das Kinderbetreuungsgesetz.
Die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen» wurde mit 4652 Ja zu 5219 Nein-Stimmen abgelehnt, wie der Kanton auf seiner Homepage mitteilte. Das entspricht einem Nein-Anteil von 52,9 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,4 Prozent.
Die Initiative forderte, die Jagd auf diese zwei Tiere im Kanton Uri zu verbieten. Begründet wurde das Verbot unter anderem mit dem Klimawandel, der den Lebensraum der Schneehühner und Schneehasen einschränke. Zudem seien die Tiere auf der Liste der bedrohten Arten aufgeführt. Geleitet wurde das Initiativkomitee von einem Co-Präsidium mit Ludwig Loretz (FDP) und Chiara Gisler (SP), die beide im Kantonsparlament politisieren.
Gegenteiliger Meinung war das Kantonsparlament und die Regierung, welche die Initiative ablehnten. Ein Verbot der Bejagung sei nicht notwendig, da die Regierung im Bedarfsfall eingreifen und die Abschusszahlen einschränken könne.
Kanton Uri:
Kinderbetreuungsgesetz
Die Resultate:
Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
Ausgezählt: 19/19 | Stand: 09:42 Uhr
42,5% Ja
57,5% Nein
Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)
Ausgezählt: 19/19 | Stand: Schlussresultat
42,5% Ja
57,5% Nein

Gemeinde
Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote sind entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Kanton Uri besteht Handlungsbedarf, da nur 40 Prozent der Familien mit Vorschulkindern Betreuungsgutschriften erhalten und die Unterstützung ungleich verteilt ist. Das neue Kinderbetreuungsgesetz sollte die finanzielle Belastung senken, mehr Familien fördern und verbindliche Rahmenbedingungen schaffen. Es sah eine gesetzliche Verankerung der Betreuungsgutschriften vor, höhere Einkommensobergrenzen und eine ausgewogenere Finanzierung.
Das Kinderbetreuungsgesetz wurde jedoch vom Volk mit 4078 zu 5518 Stimmen, bei einem Nein-Anteil von 57,5 Prozent, abgelehnt. Damit hat Uri als einziger Kanton in der Schweiz noch immer kein Gesetz, welches die familienergänzende Kinderbetreuung regelt.
Kanton Uri:
Sozialhilfegesetz
Die Resultate:
Totalrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz)
Ausgezählt: 19/19 | Stand: 09:42 Uhr
49,3% Ja
50,7% Nein
Totalrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz)
Ausgezählt: 19/19 | Stand: Schlussresultat
49,3% Ja
50,7% Nein

Gemeinde
Weiter lehnte die Urner Bevölkerung ein neues Sozialhilfegesetz ab. Das Nein des Stimmvolks fiel knapp aus (4670 Ja zu 4806 Nein-Stimmen). Das Sozialhilfegesetz ist seit 1998 in Kraft und wurde zuletzt 2013 angepasst. Das neue Gesetz hätte bewährte Regelungen übernommen, während neue Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Regelung des Schutzstatus S im Asylbereich und zur Vermögensanrechnung eingeführt worden wären.
Kanton Uri:
Expropriationsgesetz
Die Resultate:
Änderung des Gesetzes über die Enteignung (Expropriationsgesetz)
Ausgezählt: 19/19 | Stand: 09:42 Uhr
62,3% Ja
37,7% Nein
Änderung des Gesetzes über die Enteignung (Expropriationsgesetz)
Ausgezählt: 19/19 | Stand: Schlussresultat
62,3% Ja
37,7% Nein

Gemeinde
Deutlich angenommen wurde als einzige der vier Vorlagen eine Teilrevision des Gesetzes über Landenteignung. Künftig müssen Kanton und Gemeinden bei Enteignungen das Dreifache des Schätzungswerts des Landes zahlen. Das Begehren wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 62,3 Prozent (5721 Ja zu 3467 Nein-Stimmen) gutgeheissen. (sda/ome)
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